Pumuckl, der mittlerweile 43-jährige Kobold hat von seiner Mutter, Ellis Kaut, ein absolutes Frauenverbot auferlegt bekommen. Ob er nun wirklich für immer Jungfrau bleiben muss entscheidet das Landgericht München am 24. Mai.
Um den rothaarigen Mittvierziger endlich glücklich zu machen, hatte die frühere Pumuckl-Zeichnerin Barbara von Johnson einen Mal-Wettbewerb mit dem Motto “Eine Freundin für Pumuckl” ins Leben gerufen. Kinder waren dabei dazu aufgerufen, eine Braut für den einsamen und sexuell frustrierten Kobold zu erschaffen. Was für Frau Johnson einfach nur ein Akt der Nächstenliebe sein sollte sieht die Mutter des Klabautermanns als Angriff auf Pumuckls Keuschheit an und holt zum Gegenschlag aus. Um Pumuckl vor dem Kontakt zur Frauenwelt zu bewahren versucht sie nun per Gericht, unter Berufung auf das Urheberrecht, die Schöpfung seiner Gespielin im Keim zu ersticken.
Aufgrund der Tragweite der Entscheidung musste das Münchner Landgericht nach der gestrigen Verhandlung die Urteilsverkündung auf den 24. Mai vertagen. Bleibt also abzuwarten, ob das Jahr 2007 als das Jahr der sexuellen Befreiung von Klabautermännern in die Geschichte eingeht oder Pumuckl weiterhin einsam vor sich hinvegetieren muss.
[...] Gestern war der große Tag, an dem die Entscheidung über Pumuckls familiäre Zukunft gefällt wurde. Nachdem die Pumuckl-Zeichnerin Barbara Johnson in einem Malwettbewerb für Kinder dazu aufgerufen hatte, eine Freundin für den einsamen Klabautermann zu kreieren beantragte die geistige Schöpferin von Pumuckl, Ellis Kaut, eine einstweilige Verfügung. Die erste Verhandlung am 27. April 2007 vor dem Landgericht München, in der geklärt werden sollte, ob Pumuckl Jungfrau bleiben muss blieb aufgrund der Tragweite der Entscheidung ergebnislos und wurde auf den 24. Mai 2007 vertagt. In der gestrigen Verhandlung wiesen die Richter die einstweilige Verfügung von Ellis Kaut. Begründung: Pumuckl habe eine Freundin verdient. [...]