Archive for Januar, 2009

Nachdem mein letzter Post zu Rottenneighbor bereits schon wieder gut 4 Monate alt ist möchte ich das Thema noch einmal aufgreifen. Wenn auch etwas spät, bin ich gestern auf ein Schreiben des “Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein” gestoßen. Darin fordert der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig Holstein, Dr. Thilo Weichert, die Betreiber von Rottenneighbor auf, die Dienste von Rottenneighbor für Schleswig-Holstein zu sperren. Begründung hierfür ist der Vorwurf der Beifilfe zur Straftat (Beleidigung und Datenschutzverstöße), sowie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Privatsphäre von Bürgern Schleswig-Holsteins.

>> Hier ist der vollständige Brief des Unabhängigen Landeszentrum Schleswig-Holstein an Rottenneighbor.

Schön, dass jetzt einmal ein wenig Bewegung in die Sache kommt. Wir können also gespannt sein, wie die Betreiber von Rottenneighbor auf die Anschuldigungen und die Forderungen des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz reagieren werden.

Für diejenigen, für die Rottenneighbor neu ist, hier noch einmal meine bisherigen Posts zu diesem Thema:

> Rottenneighbor - Denunziere Deine Nachbarn (05.04.2008)

> Rottenneighbor im Kreuzfeuer der Datenschützer (28.07.2008)

> Videos zum Thema Rottenneighbor (28.08.2008)

> Rottenneighbor - Gegenmaßnahmen (28.08.2008)

> Rottenneighbor in Deuschland nicht mehr erreichbar - Zensur? (01.09.2008)

> Rottenneighbor - Rechtliche Aspekte (02.09.2008)

Was lerne ich gerade bei Galileo zum Thema interessante Gesetze? Das nackte Aussteigen aus dem eigenen Auto stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit 40 EUR Strafe geahndet, nackt Autofahren ist dagegen absolut in Ordnung. An sich ja eine schlaue Regelung, interessant ist es nur, dass es für sowas eigene Gesetze gibt. Noch besser ist aber das Gesetz im US-Bundesstaat Missouri, das für Furzen in der Kirche eine lebenslängliche Haftstrafe vorsieht. Das und noch einige weitere skurrile Gesetze gibt´s hier auch nochmal im Video:

Aber noch viel interessanter als die von Galileo behandelten Gesetze ist das Einstelldatum des Videos (23.02.2008). Dann dürfte der Beitrag wohl ziemlich genau vor einem Jahr auf Galileo schon einmal gelaufen sein. So bekommt also Pro7 sein Fernsehprogramm voll. Aber gut, wie die Löcher in den Käse kommen und wie Kartoffelchips hergestellt werden kommt ja auch im 3-Monatsrhythmus, solange bis auch der letzte Wissenshungrige diese beiden Wunder der Natur begriffen hat. Weiter so Galileo, Wiederholung erhöht den Lernerfolg - das ist ja eine alte Grundregel.

Juhuu, das neue Jahr geht gut los - hab gerade gesehen, dass mir Swoopo gestern noch ein sensationelles Silvestergeschenk per Mail geschickt hat (sollte ich mich doch getäuscht haben, und Swoopo ist gar keine Abzocke?): Einen Gutschein, der mir die Rückerstattung aller Swoopo-Bids für eine Auktion zusichert…

…wäre da nicht das Kleingedruckte, wodurch das Geschenk leider etwas relativiert wird. Die Rückerstattung der o.g. Bids erfolgt demnach nicht in Geld, sondern über Freebids, die nur innerhalb von 7 Tagen eingelöst werden können. Um also in den Genuss des Geschenks zu kommen muss ich nochmal so eine unsinnige Swoopo-Auktion durchmachen.

Was bedeutet dieses Geschenk nun für das Auktionssystem von Swoopo? Wen beschenkt Swoopo da denn jetzt genau - mich oder sich selbst?

Effekt 1 - Steigerung der Gebote im Aktionszeitraum
Durch die vermeintlich geschenkten Bids werden nun also im Aktionszeitraum, für den der Swoopo-Gutschein gültig ist, die Auktionen durch die Beschenkten schön in die Höhe getrieben => 1:0 für Swoopo!

Effekt 2 - Steigerung der Gebote in den nächsten 7 Tagen
Die Rückerstattung der Bids kostet Swoopo so gut wie gar nichts, da diese voraussichtlich für Bids eingesetzt werden, die sonst nicht gesetzt worden wären, wodurch die Auktionen also auch in den nächsten 7 Tagen (Einlösungszeitraum für die Freebids) künstlich nach oben getrieben werden => 2:0 für Swoopo!

Effekt 3 - Nichteinlösung der Freebids
Eine Vielzahl der Beschenkten wird aufgrund der Erfolglosigkeit in der “geschenkten Auktion” innerhalb der nächsten 7 Tage an keiner weiteren Auktion teilnehmen und die Freebids verfallen lassen => 3:0 für Swoopo!

Effekt 4 - Beschenkte User verstehen das Swoopo-System
Die Beschenkten werden feststellen, dass Swoopo (u.a. durch die Effekte 1-3) nicht zum Schnäppchenmachen geeignet ist und Swoopo ihnen nur das Geld aus der zieht (quod erat demonstrandum)! Viele von ihnen wird Swoopo nie wieder sehen => Eigentor für Swoopo - 3:1 für Swoopo.

Fazit:
Auch durch das Geschenk konnte mich Swoopo leider nicht von seiner Fairness und Sinnhaftigkeit für den User überzeugen. Ich bleib dabei - Swoopo ist die Online-Auktion für Leute die´s nicht verstanden haben. Swoopo hat es aber mit dem Gutschein einmal mehr gezeigt, das Geschäft sehr wohl verstanden zu haben - noch einmal Hut ab und mein Respekt.

>> WEITERFÜHRENDE POSTS ZU SWOOPO AUF ALLES2NULL.DE:

- Swoopo verdient pro Auktion rund 271,- EUR

- Glücksspielauktionen dürfen staatlich verordnet weiter machen

- Swoopo blendet mit TÜV-Zertifikat

- Wo sind die Swoopo-Gewinner?

- Ist Swoopo doch Abzocke?

- Swoopo.de: Notebook für 19.462,50 EUR - Ein Schnäppchen?

- Neues von Swoopo.de

- Nein… Swoopo.de ist nicht betrügerisch…

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